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BEFREIUNG VON POST- UND EXPRESSFRACHT

BEFREIUNG VON POST- UND EXPRESSFRACHT |  TÜRKEI ZOLL 



Zum 100. Jahrestag der Republik, 29. Oktober 2023 | tags:Befreiung von Post- und Expressfracht, Zollsteuer, Türkei


Frage 1: Was ist der Umfang der Befreiung für Post-/Expressfrachtgüter?
Antwort: In der Türkischen Zollunion hat persönliche Bücher oder ähnliche gedruckte Veröffentlichungen, die auf dem Post- oder Expressweg an eine Person in die Türkei geliefert werden und deren Wert pro Sendung insgesamt 150 Euro nicht übersteigt, eine Freistellung.

Frage 2: Welche Waren dürfen über Post oder Expressfracht gegen Zahlung von Steuern in den freien Verkehr überführt werden?
Antwort: Für Sendungen mit einem Wert von nicht mehr als 150 Euro pro Sendung wird je nach Herkunftsland ein einheitlicher und pauschaler Steuersatz angewendet. Diese Steuersätze betragen bei Direktlieferungen aus Ländern der Europäischen Union 18 Prozent, aus anderen Ländern 30 Prozent und für Bücher oder ähnliche gedruckte Veröffentlichungen 0 Prozent. Bei Waren, die in Anhang (IV) des Gesetzes Nr. 4760 vom 6.6.2002 zur Verbrauchsteuer aufgeführt sind, wird zusätzlich ein Steuersatz von 20 Prozent erhoben.

Die Ware muss:

  • aus einem ausländischen Land auf dem Post- oder Expressweg kommen,
  • keinen kommerziellen Wert oder Charakter haben,
  • mit Ausnahme von diplomatischen und Passagierwaren, über den Post- oder Expressweg nicht mehr als 30 Kilogramm brutto wiegen.

Frage 3: Was passiert, wenn der Wert von Waren, die über Post oder Expressfracht versandt werden, 150 Euro übersteigt?
Antwort:
Für Waren, die zwischen 150 und 1500 Euro wiegen und keinen kommerziellen Charakter haben, können die Expressfrachtunternehmen die Verzollung im Namen des Empfängers nach einer detaillierten Erklärung vornehmen. In diesem Fall müssen die Einfuhrzölle entrichtet und andere Verpflichtungen erfüllt werden. Die Expressfrachtunternehmen können jedoch Lagergebühren, Beratungsgebühren usw. ab dem Datum der Benachrichtigung an Sie verlangen.

Frage 4: Was passiert, wenn der Wert von Waren, die über Post oder Expressfracht versandt werden, 1500 Euro übersteigt? Antwort: Für solche Waren gelten die aktuellen Einfuhrzollsätze.

Frage 5: Gibt es eine Freigrenze für Geschenke, die über Post oder Expressfracht kommen? Antwort: Nein, die Freigrenze für Geschenke beträgt 430 Euro und gilt nicht für Waren, die per Post versandt werden.


Frage 6: Wie erfolgt die Besteuerung von Waren, die über Post oder Expressfracht versandt werden? Werden die Versandkosten berücksichtigt?
Antwort:
Bei der Besteuerung von Waren, die über Post oder Expressfracht versandt werden, werden die Versandkosten nicht berücksichtigt. Darüber hinaus werden Sendungen, die vom selben Absender an denselben Empfänger in der Türkei gesendet werden, als Gesamtwert betrachtet.

Frage 7: Können über Post oder Expressfracht alle Arten von Waren versandt werden?
Antwort:
Nein, es gibt verschiedene Einschränkungen für Waren, die über Post oder Expressfracht versandt werden können.

Frage 8: Ist es möglich, Tabak oder alkoholische Produkte über Post oder Expressfracht zu versenden?
Antwort:
Nein, solche Waren können nur in bestimmten Mengen vom Reisenden mitgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Reiseprozesse".

Frage 9: Ist es möglich, ein Mobiltelefon über Post oder Expressfracht zu versenden?
Antwort:
Nein, Mobiltelefone können nicht über Post oder Expressfracht steuerfrei oder gegen Zahlung von Steuern versendet werden. In jedem Fall werden Mobiltelefone auf diese Weise nicht an den Eigentümer ausgehändigt.

Frage 10: Ist es möglich, ein im Ausland vergessenes Mobiltelefon über Post oder Expressfracht zurückzusenden?
Antwort:
Ja, wenn die IMEI-Nummer des Mobiltelefons des Reisenden bereits registriert ist und das Mobiltelefon im Ausland verbleibt, kann es innerhalb eines Monats nach der Ankunft des Reisenden oder innerhalb von drei Monaten danach über Post oder Expressfracht zurückgesandt werden, vorausgesetzt, die IMEI-Nummern werden über die Website "https://www.turkiye.gov.tr/btk-imei-kaydet" bestätigt.


Frage 11: Ist es möglich, kosmetische Produkte über Post oder Expressfracht zu versenden?
Antwort:
Nein, kosmetische Produkte, die durch das Gesetz Nr. 5324 vom 30.03.2005 definiert sind, dürfen nicht steuerfrei über Post oder Expressfracht versandt werden.

Frage 12: Ist es möglich, Produkte, die als Nahrungsergänzungsmittel/Sportnahrung bezeichnet werden, über Post oder Expressfracht zu versenden?
Antwort:
Nein, Produkte, die in Artikel 65 des Absatzes 1 des 3. Artikels des Gesetzes Nr. 5996 vom 13.06.2010 über Veterinärdienste, Pflanzengesundheit, Lebensmittel und Futtermittel definiert sind, sowie Sportnahrung, wie sie in der Bekanntmachung Nr. 2003/42 des Türkischen Lebensmittelkodex veröffentlicht wurde, dürfen nicht steuerfrei über Post oder Expressfracht versandt werden. Personen, die solche Produkte auf ärztliche Empfehlung verwenden, können jedoch, sofern sie über einen Bericht eines staatlichen Krankenhauses zu ihrer Krankheit und ein Rezept ihres Arztes verfügen, sowie nationale Sportler mit einem "Nationaler Sportler-Ausweis", diese Produkte über Post oder Expressfracht versenden.

Frage 13: Ist es möglich, persönliche Gegenstände, die ein Reisender nicht mit sich führen konnte, per Fracht oder Post zu versenden?
Antwort: Ja, persönliche Gegenstände (wie in Abschnitt (B) der Liste Nr. 9 des Beschlusses Nr. 15481 festgelegt) können entweder vom Reisenden mitgeführt werden oder innerhalb eines Monats vor oder drei Monate nach der Ankunft des Reisenden per Fracht 


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